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Nationalpark |
Die Schutzzonen im Nationalpark |
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RuhezoneDie Ruhezone (in der Karte rot eingezeichnet) umfaßt die empfindlichsten Landschaftsteile des Nationalparks mit seinen Tier- und Pflanzenarten. Hier gelten die strengsten Schutzbestimmungen. Es sind alle Handlungen verboten, die den Nationalpark oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern: + um die dort lebenden Tiere nicht zu beunruhigen, dürfen sie an ihren Brut- und Lebensräumen nicht aufgesucht, gefilmt oder fotografiert werden. + Die Ruhezonen dürfen generell nicht betreten werden. Es sind jedoch genug Routen, Wege und Flächen ausgewiesen, auf denen das Wandern Radwandern, Reiten und Kutschfahren erlaubt ist. Damit ist der Nationalpark der Bevölkerung zugänglich. + Halten Sie sich aber bitte an die gekennzeichneten Zugänge zur Natur und verlassen Sie die Wege nicht, damit der Schutzzweck des Nationalparks erfüllt bleibt. + Hunde dürfen nur an der Leine mitgeführt werden. Nicht nur für die Erholung, auch für die Landwirtschaft, die Jagd und die Fischerei gelten eingeschränkte Regelungen für die Nutzung der Ruhezone. Bestimmte tradizionelle Nutzungen durch die Einheimischen, Sport- und Freizeitfischerei einschließlich Wattwurmstechen und Inkerei auf den Inseln sind weiterhin zulässig. Maßnahmen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben wie Küstenschutz oder Wasser- und Energieversorgung unterliegen keinen Beschränkungen. |
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ZwischenzoneIn der Zwischenzone (in der Karte grün eingetragen) soll das Landschaftsbild, der Charakter des Wattenmeeres und damit auch der Naturgenuß für den Menschen erhalten bleiben. Alle Handlungen, die diesem Schutzzweck entgegen stehen, sind in der Zwischenzone untersagt, z.B. + die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören + wildlebende Tiere an ihren Brut- und Lebensstätten aufzusuchen und zu stören, zu fotografieren und zu filmen + die Landschaft zu verunreinigen + auf anderen als den dafür offiziell vorgesehenen Plätzen zu lagern oder zu zelten Die Zwischenzone ist gegenüber der Ruhezone weniger streng geschützt: Wanderer, Radwanderer und Reiter dürfen sich hier auch außerhalb gekennzeichneter Wege bewegen. Während der Brut- und Aufzuchtzeit
der Vögel (1. April bis 31. Juli) gilt jedoch folgende Beschränkung:
+ Hunde dürfen auch in der Zwischenzone nur an der Leine mitgeführt werden ! |
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ErholungszoneDie Erholungszone (in der Karte gelb eingezeichnet) steht für den Erholungs- und Kurbetrieb zur Verfügung. Sie ist die Schutzzone für den ruhe- und erholungssuchenden Menschen. + deshalb sind motorgetriebene Geräte am Strand nicht zulässig.
+ zum Schutz der Tiere achten Sie bitte darauf, daß Ihre Sport- und Freizeitaktivitäten keine Störungen in den angrenzenden Ruhe- und Zwischenzonen verursachen. Dies gilt z.B. fürs Surfen oder Drachensteigen - vor allem Lenkdrachen |
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Brut-, Nahrungs- und RastgebieteSalzwiesen, die unentbehrliche Brut-, Nahrungs und Rastgebiete für Vögel darstellen, sind mit nebenstehenden Schildern kenntlich gemacht. Während der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel (1.4. bis 31.7.) dürfen so gekennzeichnete Flächen auch in der Zwischenzone nur auf den zugelassenen Wegen betreten werden. |
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Alle Informationen entstammen diversen Publikationen der Nationalparkverwaltung
Niedersächsisches Wattenmeer.
Die Veröffentlichung auf diesen Seiten erfolgt mit freundlicher Genehmigung
der Nationalparkverwaltung.