Nationalpark
Niedersächsisches
Wattenmeer

Wie verhalte ich mich richtig?

Im Nationalpark soll die besondere Eigenart von Natur und Landschaft der Wattenregion erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Deshalb sind über 50 % des Nationalparks durch Ruhezonen (=Schutzzone I) streng geschützt und dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen betreten werden.

 

Bitte bleiben Sie im Nationalpark auf den gekennzeichneten Wegen und beachten Sie die Hinweisschilder! Die ausgewiesenen Wege erschließen Ihnen die Natur in ihrem vollen Reichtum. Die zugelassenen Wege sind durch Pfähle mit farbigen Köpfen gekennzeichnet - grün für Wanderwege und rot für Reitwege.

Die Vögel im Wattenmeer reagieren auf Störungen besonders empfindlich. Halten sie bitte Abstand zu nahrungssuchenden, rastenden, brütenden und mausernden Vögeln.

Leinen Sie Ihren Hund an!
Freilaufende Hunde gefährden die brütenden und rastenden Vögel. Der Jagdtrieb Ihres Hundes ist schnell geweckt. Ist er nicht angeleint, haben Sie keine Kontrolle mehr über ihn.
Bitte beachten Sie: an vielen Deichabschnitten ist das Mitführen von Hunden grundsätzlich verboten.

Pflücken Sie keine Pflanzen im Nationalpark! Sie sind -wie der Strandflieder- oft gefährdet und zum Teil besonders geschützt. Sie bieten spezialisierten Tierarten den Lebensraum.

Halten Sie mindestens 500 m Abstand zu den Seehundsbänken! Seehunde sind an Land sehr störungsempfindlich und flüchten bei Annäherung des Menschen ins Wasser. Ihr Lebensrhythmus -fressen, ruhen, gebären, säugen- wird dadurch empfindlich gestört.

Drachensteigen im Nationalpark - ein Problem! Drachen stellen für Vögel ein Feindbild dar und führen zu erheblichen Störungen. Lassen Sie Ihren Drachen daher nicht in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks steigen. Halten Sie ausreichend Abstand von sensiblen Bereichen, damit Ihr Drachen die Vögel nicht stört. In einigen Gemeinden bestehen darüberhinaus Sonderregelungen durch Ortssatzungen.

Fahren Sie mit dem PKW nicht bis an die Wasserkante!
Grundsätzlich gilt: Kraftfahrzeuge bzw. andere motorbetriebene Geräte sind im Nationalpark außerhalb der dafür vorgesehenen Straßen und Plätze verboten.

Lagern und Campen
Wildes Lagern oder Campen außerhalb der für den Kur- und Badebetrieb ausgewiesenen Strandbereiche führt zu erheblichen Störungen der gesamten Tierwelt. Darum: Campen Sie bitte nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen. Lagern Sie nicht in den Dünen.

Abfälle
Halten Sie diese einzigartige Naturlandschaft sauber! Entsorgen Sie Ihren Müll zuhause.

Als umwelt- und naturbewußter Wassersportler beachten sie die Befahrensregelung im Nationalpark! Meiden Sie Ansammlungen von Wasser- und Watvögeln.

Genießen Sie die Ruhe!
Verhalten Sie sich ruhig und lassen Sie das Radio zuhause. Genießen Sie lieber die Geräusche der Natur.

Wattwandern ja - aber wie?

Wattwanderungen sollten Sie nur unter Leitung von Wattführern unternehmen - zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Vermeidung von Störungen. Unter fachkundiger Führung erfahren Sie außerdem viel Wissenswertes über den Lebensraum Wattenmeer.

Was Sie sonst noch beachten sollten

Neben der Nationalpark-Verordnung gibt es weitere Rechtsgrundlagen, die Sie bei Ihrem Aufenthalt im Nationalpark beachten sollten:
Niedersächsisches Naturschutzgesetz
Niedersächsisches Deichgesetz (regelt u.a. das Betreten der Dünen und Deiche)
Verordnung zum Befahren des Wattenmeeres
Ortssatzungen der einzelnen Gemeinden (z.B. für Hundestrände)

Verstöße gegen bestehende Verordnungen und Gesetze können mit Verwarngeldern oder empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Sie schonen Ihre Urlaubskasse, wenn Sie diese Hinweise und Empfehlungen beachten.

Wo erhalten Sie nähere Informationen?

Drei Informations-Zentren und zwölf Informations-Häuser an der Küste und auf den Inseln helfen Ihnen, sich im Nationalpark zurechtzufinden. Hier erhalten Sie kostenlos Regionalkarten mit den im Nationalpark zugelassenen Wegen. Außerdem wird Ihnen eine Fülle von Informationen und Veranstaltungen angeboten.


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Alle Informationen entstammen diversen Publikationen der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer.
Die Veröffentlichung auf diesen Seiten erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Nationalparkverwaltung.