Nationalpark
Niedersächsisches
Wattenmeer

Wassersport im Nationalpark

Liebe Wassersportlerinnen und Wassersportler!

Das Wattenmeer vor der niedersächsischen Küste zwischen Emden und Cuxhaven ist seit 1986 duch den Nationalpark 'Niedersächsisches Wattenmeer' geschützt. Ziel ist es, die besondere Eigenart von Natur und Landschaft der Wattenregion zu erhalten. Auch Sie können zum Schutz dieses einzigartigen Lebensraumes beitragen.

Befahrensregelung

Bei Wasserbedeckung gilt das gesamte Wattenmeer als Bundeswasserstraße. Das Befahren mit allen Arten von Wasserfahrzeugen und -sportgeräten regelt deshalb das Bundesverkehrsministerium. Es hat zum Schutz von Seehunden, Brut- und Rastvögeln eine Befahrensverordnung erlassen.

A Für alle Wasserfahrzeuge, ob mit Motor-, Wind- oder Muskelkraft betrieben, gelten:

Zeitliche Beschränkungen

Die Ruhezone des Nationalparks darf außerhalb der gekennzeichneten und in den Seekarten eingezeichneten Fahrwasser nur während des Hochwassers (d.h. von drei stunden vor bis drei Stunden nach dem mittleren Tidehochwasser) befahren werden. Das bedeutet auch: Trockenfallen verboten!

Örtliche Beschränkungen

In der Ruhezone sind besondere Schutzgebiete festgelegt, die in den amtlichen Seekarten eingezeichnet sind. Für diese Gebiete gilt ein striktes Befahrensverbot.

 

 In den Robbenschutzgebieten vom 1.5. bis 1.10 des Jahres

 

 In den Vogelschutzgebieten bei Memmert/Juis und Minsener Oog vom 1.4. bis 1.10. des Jahres

 

 In Vogelschutzgebieten vor Salzwiesen ganzjährig

 

 In kombinierten Robben- und Vogelschutzgebieten vom 1.4. bis 1.10. des Jahres

B Für motorgetriebene Fahrzeuge gelten darüberhinaus folgende Beschränkungen:

 In der Ruhezone (Zone I)

 

 Außerhalb der bezeichneten Fahrwasser: Höchstgeschwindigkeit 8 kn (Knoten)

 

 Innerhalb der Fahrwasser: Höchstgeschwindigkeit 12 kn

 

 Motorboote mit Wasserskiern oder sogenannte Wassermotorräder (Jetbikes, Jetskooter) dürfen die Ruhezone überhaupt nicht befahren

 In der Zwischenzone (Zone II)

 

 Außerhalb der Fahrwasser: Höchstgeschwindigkeit 12 kn

 

 Innerhalb der Fahrwasser: Höchstgeschwindigkeit 16 kn

C Sonderregelungen

Fischereifahrzeuge in Ausübung der Fischerei, Fahrzeuge des Landes und des Bundes im dienstlichen Einsatz und Seenotrettungsfahrzeuge sind von den Gebietsbeschränkungen ausgenommen.


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Alle Informationen entstammen diversen Publikationen der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer.
Die Veröffentlichung auf diesen Seiten erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Nationalparkverwaltung.