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Nationalpark |
Wassersport im Nationalpark |
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Liebe Wassersportlerinnen und Wassersportler! Das Wattenmeer vor der niedersächsischen Küste zwischen Emden und Cuxhaven ist seit 1986 duch den Nationalpark 'Niedersächsisches Wattenmeer' geschützt. Ziel ist es, die besondere Eigenart von Natur und Landschaft der Wattenregion zu erhalten. Auch Sie können zum Schutz dieses einzigartigen Lebensraumes beitragen. |
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BefahrensregelungBei Wasserbedeckung gilt das gesamte Wattenmeer als Bundeswasserstraße. Das Befahren mit allen Arten von Wasserfahrzeugen und -sportgeräten regelt deshalb das Bundesverkehrsministerium. Es hat zum Schutz von Seehunden, Brut- und Rastvögeln eine Befahrensverordnung erlassen. A Für alle Wasserfahrzeuge, ob mit Motor-, Wind- oder Muskelkraft betrieben, gelten: Zeitliche Beschränkungen Die Ruhezone des Nationalparks darf außerhalb der gekennzeichneten und in den Seekarten eingezeichneten Fahrwasser nur während des Hochwassers (d.h. von drei stunden vor bis drei Stunden nach dem mittleren Tidehochwasser) befahren werden. Das bedeutet auch: Trockenfallen verboten! Örtliche Beschränkungen In der Ruhezone sind besondere Schutzgebiete festgelegt, die in den amtlichen Seekarten eingezeichnet sind. Für diese Gebiete gilt ein striktes Befahrensverbot.
B Für motorgetriebene Fahrzeuge gelten darüberhinaus folgende Beschränkungen:
C Sonderregelungen Fischereifahrzeuge in Ausübung der Fischerei, Fahrzeuge des Landes und des Bundes im dienstlichen Einsatz und Seenotrettungsfahrzeuge sind von den Gebietsbeschränkungen ausgenommen. |
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