Nationalpark
Niedersächsisches
Wattenmeer

Der Nationalpark in Zahlen

Gründung

1986

Abgrenzung :

Watten, Salzwiesen und Dünen vor der Niedersächsischen Küste zwischen Campen (Emden) im Westen und Cuxhaven im Osten einschließlich der vorgelagerten Inseln, Platen und Sandbänke.

Fläche :

2.400 Quadratkilometer, davon
+ Ruhezone 54%
+ Zwischenzone 45%
+ Erholungszone 1%

Vogelschutzgebiete :

36% der Ruhezone

Robbenschutzgebiete :

25% der Ruhezone

weitere Auszeichnungen :

+Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention) seit 1976
+ EG-Vogelschutzgebiet
+ Biosphärenreservat seit 1993

Verwaltung, Betreuung
und Information :

+ Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven
+ 3 Nationalpark-Zentren und 12 Nationalpark-Häuser
+ 2 weitere Häuser geplant bzw. in Vorbereitung

Betreuung und Überwachung
vor Ort :

+Landschaftswarte (in Zusammenarbeit mit den Landkreisen)
+ Zivildienstleistende (in Zusammenarbeit mit dem Staatl. Amt für Insel- und Küstenschutz)
+ Polizei und Wasserschutzpolizei
+ Naturschutzverbände

Weltweit einzigartig - weltweit unersetzlich

Der  Lebensraum Wattenmeer findet sich in dieser Form kein zweites Mal wie an der Deutschen Nordseeküste, wo folgende Faktoren zusammentreffen:

Die Gezeiten, die die das Wattenmeer periodisch überfluten und trockenfallen lassen

die vorgelagerten Inseln und Strandwälle wirken als natürliche Wellenbrecher

der flach geneigte, nur bis zu 10 Meter tiefe Meeresboden

das feine Bodenmaterial (Sedimente), das aus Nordsee und Flußmündungen herantransportiert wird und sich in beruhigten Wasserbereichen gut ablagern kann

das gemäßigte Klima begünstigt die Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt


[zurück zur Übersicht]
[
Zahlen] [Schutzzonen] [Verhalten] [Wassersportler] [Hundehalter] [Drachenpiloten] [Wattenmeer] [Salzwiesen] [Dünen] [Tierwelt] [Mellum] [MinsenerOog] [Informationszentren] [Nationalparkverwaltung]


Alle Informationen entstammen diversen Publikationen der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer.
Die Veröffentlichung auf diesen Seiten erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Nationalparkverwaltung.